Die Auslösung einer Brandmeldeanlage gab Anlaß zur Alarmierung.
Es wurde bei den Eutiner Festspielen eine Brandsicherheitswache durchgeführt.
Es wurde eine Begehung bei einer Veranstaltung durchgeführt.
Es wurde eine Türöffnung durchgeführt.
Es waren keine Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich.
Es wurde eine Brandschutzerziehung durchgeführt.