Die Auslösung einer Brandmeldeanlage gab Anlass zur Alarmierung.
Ein piepender Rauchwarnmelder gab Anlaß zur Alarmierung.
Die Auslösung einer Brandmeldeanlage, ausgelöst durch Wasserdampf, gab Anlass zur Alarmierung.
Bei einem Windbruch wurden Sicherungsmaßnahmen durchgeführt.
Es wurde eine Tragehilfe für den Rettungsdienst durchgeführt.
Ein Heckenbrand konnte zügig gelöscht werden.