Eine unklare Rauchentwicklung führte zur Alarmierung. Tatsächlich wurden in einem Garten Grünabfälle verbrannt.
Wir weisen zum wiederholten Male darauf hin, dass das Verbrennen von Grünschnitt nicht mehr erlaubt ist!
Stichwort: FEU K 00
Eingesetzte Kräfte:
- LF16
- MTW
- Polizei Eutin